Dozierende & Prüfungsberechtigte
Dozierende
In den Studiengang sind neben der Professuren für „Cultural Heritage und Kulturgüterschutz“ und „Kulturelles Erbe“ die Mitarbeiter*innen des HCCH sowie zahlreiche weitere Professor*innen und Lehrende der Universität Heidelberg eingebunden. Darüber hinaus bringen externe Lehrbeauftragte und zahlreiche Kooperationspartner*innen ihre Expertise in den Studiengang ein.
Prüfungsberechtigte
Für die Betreuung Ihrer MA-Arbeit benötigen Sie zwei Betreuer*innen. Als Erstbetreuer*innen für Master-Arbeiten kommen zunächst die beiden hauptberuflichen Professor*innen des HCCH in Frage, Prof. Dr. Thomas Schmitt und N. N.
Darüber hinaus wurde das Recht für eine Betreuung an weitere Professor*innen vergeben, die dem Studiengang und dem HCCH eng verbunden bzw. fachlich ausgewiesen sind. Dies betrifft Prof. Dr. Christian Witschel (Geschäftsführender Direktor des HCCH), Prof. Dr. Diamantis Panagiotopoulos (Mitglied des Direktoriums des HCCH), Prof. Dr. Christiane Brosius (Sprecherin der Flagship-Initiative Transforming Cultural Heritage) sowie Prof. Dr. Henry Keazor (Vorstandsmitglied des HCCH).
Als Zweitprüfer*in kommen Hochschullehrer*innen der Fakultät (Professor*innen und Privatdozent*innen) in Frage, die fachlich für das jeweilige Arbeitsgebiet ausgewiesen sind. Als Zweitprüfer prüfungsberechtigt ist zudem Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov, Lehrbeauftragter für das Gebiet Denkmalrecht.
Es ist gewünscht, dass mindestens eine*r der beiden Prüfer*innen dem Kernteam des Studiengangs angehört.